AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von Drohnen-Lichtshows und damit verbundenen Dienstleistungen, die zwischen der LUMA DRONES UG (haftungsbeschränkt), Mühlenweg 10, 29227 Celle, Deutschland (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") geschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
2. Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag durch eine schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung bestätigt. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Sofern nicht anders vereinbart, ist nach Annahme des Angebots eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags fällig. Der Auftraggeber erhält hierzu eine Auftragsbestätigung sowie eine entsprechende Rechnung. Die Anzahlung ist ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Die verbleibenden 60 % des Gesamtbetrags werden nach Erbringung der Leistung fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Die Leistung gilt mit Durchführung der Drohnenshow als erbracht.
b) In besonderen Fällen kann zur Durchführung einer Drohnenshow am vom Auftraggeber vorgegebenen Standort die Durchführung einer Machbarkeitsanalyse und Prüfung erforderlich sein, insbesondere bei Vorliegen komplexer luftfahrtrechtlicher Rahmenbedingungen. Die Beauftragung einer solchen Prüfung erfolgt gesondert und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Für die Prüfung der technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit einer Drohnenshow, insbesondere unter Berücksichtigung luftfahrtrechtlicher Vorgaben (u. a. Flugverbotszonen und § 21h LuftVO), erhebt der Auftragnehmer eine gesonderte Planungspauschale. Hierüber wird eine Rechnung gestellt, die innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zu begleichen ist. Die Höhe der Planungspauschale richtet sich nach dem Planungsaufwand und der Komplexität der Gegebenheiten; der Grundpreis beträgt grundsätzlich 2.500,00 € netto. Die Planungspauschale ist unabhängig von einer späteren Beauftragung geschuldet. Im Falle einer Beauftragung wird sie auf den Gesamtpreis angerechnet; andernfalls verbleibt sie beim Auftragnehmer.
c) Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
d) Der Auftraggeber trägt alle Gebühren für erforderliche Genehmigungen, Sicherheitsmaßnahmen, GEMA, behördliche Auflagen oder sonstige externe Kosten, sofern nicht abweichend vereinbart.
e) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Zahlungen durch den Auftraggeber zurückzuhalten.
f) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten zu verlangen. Dem Auftragnehmer bleibt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden, insbesondere von Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, vorbehalten.
4. Genehmigungen und Mitwirkungspflichten
a) Der Auftragnehmer bemüht sich um die erforderlichen luftfahrtrechtlichen Genehmigungen auf Kosten des Auftraggebers. Eine Garantie für deren Erteilung wird nicht übernommen.
b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, notwendige Informationen, Zustimmungserklärungen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
5. Pflichten des Auftraggebers
a) Bereitstellung eines geeigneten Geländes zur Durchführung der Drohnenshow, einschließlich aller benötigten Genehmigungen und Freigaben.
b) Sicherung des Sicherheitsbereichs vor und während der Show sowie Freistellung des Auftragnehmers von Ansprüchen Dritter.
c) Bereitstellung einer geeigneten Stromversorgung (sofern erforderlich) und Ansprechpartner vor Ort.
6. Leistungen des Auftragnehmers
a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen und termingerechten Durchführung der Show, soweit keine unvorhersehbaren Ereignisse (z. B. Wetter, höhere Gewalt, technische Störungen, Flugverbotszonen) entgegenstehen.
b) Die kreative und technische Ausführung der Drohnenshow obliegt dem Auftragnehmer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7. Durchführung und Ausfall der Show
a) Der Auftragnehmer ist zur sicheren Durchführung der Show verpflichtet. Ist diese aufgrund sicherheitsrelevanter Umstände nicht möglich oder gefährdet, darf der Auftragnehmer die Show verschieben, unterbrechen oder absagen. Die sichere Durchführung gilt als Geschäftsgrundlage dieses Vertrags.
b) Als solche Umstände gelten insbesondere:
- ungünstige Witterung (Wind > 9 m/s, Regen, Schnee, Nebel < 1 km Sichtweite, Temperaturen < -10 °C oder > 40 °C),
- höhere Gewalt (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen),
- gezielte Jamming- oder Spoofing-Angriffe am Showdatum
- fehlende oder widerrufene behördliche Genehmigungen, soweit der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten hat,
- Gefährdung durch anderen Flugverkehr.
c) Sollte die Show infolge der in Punkt 7.b) genannten Umstände abgesagt oder abgebrochen werden müssen, so trägt der Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten für Planung, Genehmigungen, Miete, Programmierung, Personal und Logistik. Eine etwaige Rückerstattung bereits geleisteter Beträge oder eine Gutschrift kann im Einzelfall nach Absprache erfolgen.
d) Fällt die gebuchte Drohnenshow aus technischen Gründen aus und hat der Auftragnehmer diese zu verantworten, so wird die vom Auftraggeber geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet; der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall keine bis dahin beim Auftragnehmer entstandenen Kosten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt, sofern sie gesetzlich oder vertraglich begründet sind.
e) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Durchführung der Drohnenshow aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (insbesondere behördliche Untersagungen oder nicht erteilte Genehmigungen), dauerhaft nicht möglich ist, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten bestehen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen erfolgt insoweit nicht, soweit diese zur Deckung der vorgenannten Leistungen und Kosten erforderlich sind. Im Übrigen werden nicht verbrauchte Teile der Anzahlung erstattet.
f) Wird die Drohnenshow aus Gründen, die eine Durchführung zum vereinbarten Termin unmöglich machen, verschoben und einigen sich die Parteien auf einen Ersatztermin, bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen. Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten bleiben dem Auftragnehmer geschuldet. Etwaige zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Personal, Logistik, erneute Genehmigungsverfahren oder Anpassungen der Planung, werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Verschiebung gilt nicht als Stornierung im Sinne von Punkt 8.
8. Stornierung durch den Auftraggeber
a) Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit in Textform stornieren.
b) In diesem Fall erhält der Auftragnehmer folgende pauschale Vergütung:
– bis 90 Tage vor Showtermin: 40 % des Gesamtpreises,
– 89–31 Tage: 60 % des Gesamtpreises,
– 30–8 Tage: 80 % des Gesamtpreises,
– ab 7 Tagen oder bei Nichtantritt: 95 % des Gesamtpreises.
c) Nachweislich entstandene Fremdkosten (z. B. Genehmigungen, Mieten) sind stets in voller Höhe zu erstatten. Diese sind auf Anforderung vorab oder unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
9. Urheberrecht und Werbenutzung
a) Konzept, Moodboard, Storyboard, Showdesign und Programmierung sowie sämtliche im Rahmen der Drohnenshow erstellten Inhalte, insbesondere Bild- und Videomaterial, unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Nutzungsrechte werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung eingeräumt und stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
b) Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.a) ist der Auftraggeber berechtigt, die im Rahmen der Drohnenshow entstandenen Aufnahmen, Videos und sonstigen medialen Inhalte für eigene Zwecke zu nutzen und zu verbreiten, insbesondere für Presse-, Marketing-, Social-Media- und Dokumentationszwecke. Die Nutzung hat in sachlich angemessener und wahrheitsgemäßer Weise zu erfolgen und darf weder das Ansehen noch die berechtigten Interessen des Auftragnehmers beeinträchtigen. Eine Verwendung der Inhalte in irreführendem, verfälschendem, herabwürdigendem oder sonst wie rufschädigendem Zusammenhang ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine dem Einzelfall angemessene Vertragsstrafe zu fordern. Unberührt bleiben Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte.
c) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Foto- und Videomaterial der Drohnenshows für eigene Marketingzwecke zu verwenden, einschließlich Nennung des Auftraggebers, dessen Logos sowie Informationen zur Veranstaltung, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
10. Haftung
a) Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
b) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
c) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
d) Die Haftung für mittelbare Schäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
e) Für Ausfälle durch technische Störungen, elektromagnetische Interferenzen oder wetterbedingte Gefahren haftet der Auftragnehmer nicht. Dies gilt nicht für Fälle, in denen der Auftragnehmer den Ausfall zu vertreten hat.
11. Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung unter www.lumadrones.de/datenschutz. Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung verwendet.
12. Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lüneburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. Sprachversion
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Kontakt:
LUMA DRONES UG (haftungsbeschränkt)
Mühlenweg 10
29227 Celle
Tel.: +49 89 90170862
E-Mail: show@lumadrones.de
Web: www.lumadrones.de
Letzte Aktualisierung: 20. April 2026