AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von Drohnen-Lichtshows und damit verbundenen Dienstleistungen, die zwischen der LUMA DRONES UG (haftungsbeschränkt), Mühlenweg 10, 29227 Celle, Deutschland (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") geschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
2. Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss fällig.
b) Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
c) Der Auftraggeber trägt alle Gebühren für erforderliche Genehmigungen, Sicherheitsmaßnahmen, GEMA, behördliche Auflagen oder sonstige externe Kosten, sofern nicht abweichend vereinbart.
d) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Zahlungen durch den Auftraggeber zurückzuhalten.
4. Genehmigungen und Mitwirkungspflichten
a) Der Auftragnehmer bemüht sich um die erforderlichen luftfahrtrechtlichen Genehmigungen auf Kosten des Auftraggebers. Eine Garantie für deren Erteilung wird nicht übernommen.
b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, notwendige Informationen, Zustimmungserklärungen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
5. Pflichten des Auftraggebers
a) Bereitstellung eines geeigneten Geländes zur Durchführung der Drohnenshow, einschließlich aller benötigten Genehmigungen und Freigaben.
b) Sicherung des Sicherheitsbereichs vor und während der Show sowie Freistellung des Auftragnehmers von Ansprüchen Dritter.
c) Bereitstellung einer geeigneten Stromversorgung (sofern erforderlich) und Ansprechpartner vor Ort.
6. Leistungen des Auftragnehmers
a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen und termingerechten Durchführung der Show, soweit keine unvorhersehbaren Ereignisse (z. B. Wetter, höhere Gewalt, technische Störungen, Flugverbotszonen) entgegenstehen.
b) Die kreative und technische Ausführung der Drohnenshow obliegt der Auftragnehmer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7. Durchführung und Ausfall der Show
a) Der Auftragnehmer ist zur sicheren Durchführung der Show verpflichtet. Ist diese aufgrund sicherheitsrelevanter Umstände nicht möglich oder gefährdet, darf der Auftragnehmer die Show verschieben, unterbrechen oder absagen. Die sichere Durchführung gilt als Geschäftsgrundlage dieses Vertrags.
b) Als solche Umstände gelten insbesondere:
- ungünstige Witterung (Wind > 9 m/s, Regen, Schnee, Nebel < 1 km Sichtweite, Temperaturen < 0 °C oder > 40 °C),
- höhere Gewalt (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen),
- gezielte Jamming- oder Spoofing-Angriffe am Showdatum
- fehlende oder widerrufene behördliche Genehmigungen, soweit der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten hat,
- Gefährdung durch anderen Flugverkehr.
c) Sollte die Show infolge der in Punkt 7.b) genannten Umstände abgesagt oder abgebrochen werden müssen, so trägt der Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten für Planung, Genehmigungen, Miete, Programmierung, Personal und Logistik. Eine etwaige Rückerstattung bereits geleisteter Beträge oder eine Gutschrift kann im Einzelfall nach Absprache erfolgen.
d) Fällt die gebuchte Drohnenshow aus technischen Gründen aus und hat der Auftragnehmer diese zu verantworten, so wird die vom Auftraggeber geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet; der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall keine bis dahin beim Auftragnehmer entstandenen Kosten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt, sofern sie gesetzlich oder vertraglich begründet sind.
8. Stornierung durch den Auftraggeber
a) Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit in Textform stornieren.
b) In diesem Fall erhält der Auftragnehmer folgende pauschale Vergütung:
– bis 90 Tage vor Showtermin: 40 % des Gesamtpreises,
– 89–31 Tage: 60 % des Gesamtpreises,
– 30–8 Tage: 80 % des Gesamtpreises,
– ab 7 Tagen oder bei Nichtantritt: 95 % des Gesamtpreises.
c) Nachweislich entstandene Fremdkosten (z. B. Genehmigungen, Mieten) sind stets in voller Höhe zu erstatten.
9. Urheberrecht und Werbenutzung
a) Konzept, Moodboard, Storyboard, Showdesign und Programmierung unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Nutzungsrechte werden nur nach gesonderter Vereinbarung übertragen.
b) Der Auftraggeber ist berechtigt, die im Rahmen der Drohnenshow entstandenen Aufnahmen, Videos und sonstigen medialen Inhalte für eigene Zwecke zu nutzen und zu verbreiten, insbesondere für Presse-, Marketing-, Social-Media- und Dokumentationszwecke. Die Nutzung hat in sachlich angemessener und wahrheitsgemäßer Weise zu erfolgen und darf weder das Ansehen noch die berechtigten Interessen des Auftragnehmers beeinträchtigen. Eine Verwendung der Inhalte in irreführendem, verfälschendem, herabwürdigendem oder sonst wie rufschädigendem Zusammenhang ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine dem Einzelfall angemessene Vertragsstrafe zu fordern. Unberührt bleiben Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte.
c) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Foto- und Videomaterial der Drohnenshows für eigene Marketingzwecke zu verwenden, einschließlich Nennung des Auftraggebers, dessen Logos sowie Informationen zur Veranstaltung, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
10. Haftung
a) Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
b) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
c) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
d) Die Haftung für mittelbare Schäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
e) Für Ausfälle durch technische Störungen, elektromagnetische Interferenzen oder wetterbedingte Gefahren haftet der Auftragnehmer nicht.
11. Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung unter www.lumadrones.de/datenschutz. Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung verwendet.
12. Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München.
13. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt:
LUMA DRONES UG (haftungsbeschränkt)
Mühlenweg 10
29227 Celle
Tel.: +49 89 90170862
E-Mail: show@lumadrones.de
Web: www.lumadrones.de
letzte Aktualisierung: 30.10.2025